Zur Beantragung einer medizinischen Rehabilitation - ambulant oder stationär - bei einer Suchterkrankung bei der Deutschen Rentenversicherung sind verschiedene Unterlagen notwendig. Hierzu gehören
Alle Unterlagen können Sie aber auch hier bei uns in der Beratungsstelle erhalten.
Die ärztlichen Unterlagen finden Sie hier in Form von ausfüllbaren pdf-Dateien. Die Dateien beziehen sich auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA)"funktionieren" aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (früher LVA).
Wenn der Arzt den Befundbericht ausgefüllt ausdruckt und Ihnen mitgibt, werden wir diesen zusammen mit Ihrem Antrag auf Rehabilitation und den anderen Unterlagen als komplettes Paket an die richtige Stelle weiter leiten. Dies hat sich im Hinblick auf einen schnellen und reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sehr bewährt.
1. Ärztlicher
Befundbericht und Honorarabrechnung
des Arztes gegenüber der Deutschen Rentenversicherung
2. Der Antrag auf Rehabilitation als
zip-Archiv: Dieser Antrag ist vom Betroffenen selbst
auszufüllen. Bringen Sie bitte auch diesen Antrag mit.
Eine Liste der von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern anerkannten Rehakliniken (mit Adresse, Webseite, Indikationsbereich usw.) können Sie sich hier anschauen.
Information und Kontakt: Psychosoziale Beratungsstelle | Treibgasse 26 (im Martinushaus) | 63739 Aschaffenburg | Tel 06021 39 22 80