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 Naloxon rettet Leben!

Ab sofort bieten wir in unserer Beratungsstelle und in der JVA Aschaffenburg Naloxonschulungen an.

Jeder Mensch, der an einer Überdosis stirbt, macht uns betroffen. Wir möchten helfen, dass es weniger Tote gibt.
Deshalb beteiligen wir uns am Projekt Take-Home-Naloxon.

Näheres erfahren Sie hier

Ein Hoch auf die Selbsthilfe.

Alkoholkonsum verursacht über 200 Krankheiten. Trotzdem gehören Bier, Wein & Co. für die meisten Deutschen zum Alltag. „Wie ist deine Beziehung zu Alkohol?", lautet daher die zentrale Fragestellung der Aktionswoche Alkohol, die vom 14.-22. Mai 2022 stattfindet. Ziel der bundesweiten Präventionskampagne ist es, eine breite Öffentlichkeit über die Risiken des Alkoholkonsums zu informieren und möglichst viele Menschen zum Nachdenken über ihren eigenen Umgang mit Alkohol anzuregen. Schwerpunktthema in diesem Jahr ist die Sucht-Selbsthilfe.

Auch die Psychosoziale Suchtberatung der Caritas in Aschaffenburg beteiligt sich an der bundesweiten Präventionskampagne Ein Hoch auf die Selbsthilfe: In der Aktionswoche vom 14.-22.5.22 wird auf der Homepage der Beratungsstelle ein Podcast zu hören sein unter www.suchtberatung-aschaffenburg.de. Vertreter von Selbsthilfegruppen des Kreuzbundes und den Anonymen Alkoholikern (AA) schildern, was eine Selbsthilfegruppe ausmacht und warum es für sie wichtig ist, ihr anzugehören. Außerdem stellt die Suchtberatungsstelle der Caritas in dieser Zeit einen Infotisch im Eingangsbereich des Martinushauses, Treibgasse 26 in Aschaffenburg, zur Verfügung. Infomaterialien und Selbsttests regen an, sich mit dem eigenen Alkoholkonsum auseinanderzusetzen. Stichpunkte auf Handkarten, die von Selbsthilfegruppenmitglieder ausgefüllt wurden und ihre eigene Motivation beleuchten, ergänzen den Infotisch.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) organisiert die Aktionswoche Alkohol 2022 in Deutschland (BKD). Schirmherr der Präventionskampagne ist der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert.

 

Weitere Informationen unter: www.aktionswoche-alkohol.de

Homepage der Suchtberatung Aschaffenburg: https://www.suchtberatung-aschaffenburg.de/

Mini Podcast

Hier gibt es den Podcast ebenfalls zum Anhören:

Seit April 2022 verstärkt Annika Hutter unser Team in der Suchtberatung.

Mit ihr erweitern wir unser Angebot im Ambulant Betreuten Wohnen um eine halbe Stelle.

Frau Hutter ist in unserer Stelle keine Unbekannte. Im Frühjahr 2020 lernte sie die Suchtberatung Aschaffenburg in ihrem Semesterpraktikum kennen und ist aktuell dabei, berufsbegleitend in Frankfurt ihren Master mit Schwerpunkt „Psychosoziale Beratung und Recht“, zu absolvieren.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit Frau Hutter eine junge, engagierte Mitarbeiterin gewinnen konnten und wünschen ihr einen guten Start und viel Spaß in ihrem neuen Aufgabenbereich.

Heute, am 10.11.2021, findet der bundesweite Aktionstag Suchtberatung unter dem Motto „Suchtberatung wirkt“ statt. An vielen Orten gleichzeitig wird auf den Stellenwert der Suchtberatungsstellen aufmerksam gemacht.

 

 

 

Die zentrale Botschaft

Suchtberatungsstellen leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft.

Suchtberatungsstellen brauchen eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung um die folgenden wesentlichen Aufgaben in unserer Gesellschaft zu übernehmen:

  • Motivation und Vermittlung: Suchtberatungsstellen sind unter anderem dafür zuständig, Hilfesuchende ins medizinische Hilfesystem (stationäre oder ambulante Rehabilitation) überzuleiten. Wir motivieren Betroffene, diese Hilfsangebote wahrzunehmen und informieren über die verschiedenen Möglichkeiten.
  • Beratung und Begleitung: Durch die beratende und begleitende Funktion wird eine Stabilisierung der Situation Betroffener erzeugt. Suchtberatung trägt also dazu bei, dass sich die Situation Hilfesuchender nicht verschlechtert.
  • Netzwerkarbeit: Fachkräfte der Suchtberatung sind Anlaufstelle für unterschiedliche Ansprechpersonen und vermitteln zwischen unterschiedlichen Institutionen.
  • Beziehungsqualität: Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Klientinnen/Klienten legt den Grundstein für eine gelungene und nachhaltige weiterführende Versorgung Betroffener.

Suchthilfe funktioniert nur mit einer gut ausgestatteten Suchtberatung und wir sind froh, dass der Caritasverband Aschaffenburg den Wert der Suchtberatung erkennt und sich für eine stabile Finanzierung der Beratungsangebote in unserer Region stark macht.

 

Am 12. Oktober war unsere Kollegin Nadine Köhler als Gastreferentin eingeladen in der Veranstaltungsreihe „Expertinnen und Experten auf der Couch“. Dabei handelt es sich um ein regelmäßig stattfindendes Online-Format des Landratsamtes, das sich mit verschiedenen Themen rund um den Erziehungsalltag an interessierte Eltern richtet. An diesem Abend ging es um die Frage, wie Eltern ihre Kinder vor einer Suchterkrankung schützen können.


Hier können Sie das kurze Radio-Interview mit Nadine Köhler
auf Bayern 2 nachhören, in dem die Abendveranstaltung vorab
beworben und inhaltlich erläutert wurde.

Suchtberatung bei Jugendlichen:

Die Beratungsanfragen von Jugendlichen und deren Eltern erreichen die Suchtberatung und die Erziehungsberatung gleichermaßen häufig. Cannabiskonsum und Verhaltenssüchte (Computer, Social-Media ) sind die bei Jugendlichen am häufigsten genannten Probleme. Anfragen sind manchmal besser in der Erziehungsberatung und manchmal besser in der Suchtberatung aufgehoben. Hier stimmen wir uns so gut wie möglich miteinander ab. Wir sehen den Bedarf an spezifischer Beratung für Jugendliche unter 18 Jahren deutlich und bemühen uns um Lösungen für unsere Region. Die Kapazitäten der Suchtberatung sind bereits mit den Anfragen der Erwachsenen langfristig ausgeschöpft. Die Nachfrage ist hoch.
Ein spezifisches Beratungsangebot für Jugendliche zum Thema Sucht fehlt bislang vollkommen. Hier besteht staatlicherseits eine Versorgungslücke.

 Was wir tun:

 Das Angebot FreD dient als ein Beispiel: frühe Intervention für Jugendliche, die zum ersten Mal mit Cannabis in Kontakt kommen. Ein spezifisches Gruppenangebot an welchem im Jahr 2021 bereits 80 Jugendliche teilgenommen haben. Der Bedarf ist aber höher als das Angebot. Die notwendige Erweiterung von solchen Angeboten ist mit Hürden verbunden, die nicht einfach überwunden werden können. Zuletzt wurde ein Antrag zur Erweiterung von FreD in Aschaffenburg wegen einer Verwaltungsvorschrift durch die Regierung von Unterfranken abgelehnt. Das fatale daran: Die Erweiterung des Angebotes wurde von der Behörde als fachlich sinnvoll eingeschätzt und trotzdem abgelehnt.
Das kann nicht im staatlichen und gesellschaftlichen Interesse sein. Hier sollte die Politik die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, um es uns leichter zu machen im Sinne der gesellschaftlichen Herausforderungen aktiv werden zu können.
Der Caritasverband engagiert sich und nimmt eigene Mittel für diese Zwecke in die Hand. Wir finden in Stadt und Landkreis Aschaffenburg glücklicherweise gute Kooperationspartner für Suchtprävention und die Durchführung von FreD. Ohne diese Bündnisse würde es kaum Angebote geben.

Und trotzdem:

Wir benötigen noch mehr gemeinsame Anstrengungen aus Politik, Kommunen, Verwaltungen und Caritas um ein ausreichendes Angebot für Suchtprävention und besonders zur Suchtberatung von Jugendlichen unter 18 Jahren zur Verfügung stellen zu können.

Für den Landkreis und die Stadt Aschaffenburg, ist die Caritas mit den Beratungsdiensten weiterhin die richtige Anlaufstelle und wir setzen uns für ein spezifisches Angebot ein.
Ganz nach dem Motto der Caritas: Not sehen und Handeln.

Aktionstag Glücksspielsucht 2021

Seit Jahren beteiligen wir uns am bundesweit stattfindenden Aktionstag Glücksspielsucht. Am 29.09.2021 waren wir mit einem Aktionsstand auf dem Aschaffenburger Wochenmarkt zu finden.
Wir sind überzeugt, dass es wichtig ist, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen und zu zeigen, dass wir uns auch bei diesem Thema für unsere Mitmenschen engagieren. Wir setzen uns ein für einen umfangreichen Spielerschutz, fordern eine klare Regulierung der Glücksspielangebote und benennen die Probleme, die mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag seit dem 01.07.2021 auf uns zukommen werden.

Wer mit offenen Augen durch unsere Stadt und unseren Landkreis geht, kann es nicht übersehen. Die Zahl an Spielotheken und Wettbüros hat in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Durch die seit Juli geltenden Veränderungen am Glücksspielstaatsvertrag können nun alle Deutschen zusätzlich legal online um Geld spielen. Inzwischen ist bereits jeder Dritte mit einer Glücksspielproblematik von Onlineglücksspielen abhängig.
Wir, die Caritas, setzen uns für Menschen in prekären Lebenslagen ein und müssen feststellen, dass gerade diese Menschen häufig von einer Glücksspielsucht betroffen sind. Die Abhängigkeit von Glücksspielen ist eine Krankheit, die wie jede andere Suchterkrankung behandelt werden kann. Wir, die Suchtberatung der Caritas, stehen allen Betroffenen als kompetente Ansprechpartner zu Seite.
Bemerkenswert fanden wir, dass in den Gesprächen an unserem Informationsstand deutlich wurde, wie viele Menschen Angehörige oder Bekannte haben, die von einer Glücksspielsucht betroffen sind.

 

Ann-Kathrin Herbert verstärkt unser Team als Beraterin. Frau Herbert ist Sozialarbeiterin (M.A.) und kennt unsere Suchtberatung bereits aus einem studienbegleitenden Praktikum im Jahr 2016. Nach Abschluss des Masters und dem Berufseinstieg im Sozialdienst der KJP Aschaffenburg freuen wir uns sehr über die Mitarbeit von Frau Herbert. Sie konnte sich schnell einarbeiten und steht unseren Klient*innen in allen suchtspezifischen Fragestellungen mit ihrer offenen, freundlichen und kompetenten Art für Beratung zur Verfügung.

Aussenstelle in Großostheim

Frau Herbert wird ab dem 01.09.2021 zusätzlich die Aussenstelle im neu renovierten Benefiziatenhaus in Großostheim besetzten. Bewohner aus Großosheim und Menschen, denen die örtliche Nähe zu Großostheim entgegen kommt, können ab sofort Montags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine vereinbaren. Hierzu melden Sie sich in unserer Beratungsstelle in Aschaffenburg unter 06021-392 280.

 Gut gedacht, schlecht gemacht.
So lautet das Fazit zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Fachleute aus Suchthilfe und Forschung sind sich einig: Dieser Vertrag bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück, Klient(inn)en zu schützen und präventiv zu wirken.

Die Glücksspiellandschaft hat sich seit dem Inkrafttreten des ersten Glücksspielstaatsvertrages deutlich verändert. Die Inhalte dieses Vertrages stimmen nicht mehr mit der Realität von Online-Glücksspiel und Sportwetten überein. Daher wurde es notwendig, einen zweiten Glücksspielstaatsvertrag zu erarbeiten und durch die Länder ratifizieren zu lassen. Er ist zum 1.Juli 2021 in Kraft getreten.

Ein schnelles Fazit: Deutschland ist und bleibt ein Paradies für Glücksspielanbieter

In Deutschland gibt es circa 430.000 Menschen mit einem problematischen Spielverhalten beziehungsweise pathologische Spieler(innen)1 - Menschen, die mit vielfältigen psychosozialen Problemen die Beratungsstellen aufsuchen. Spieler(innen) sind diejenigen mit der höchsten Verschuldung innerhalb der Gruppe von Suchtbetroffenen. Im Schnitt liegen die Schulden bei 20.000 bis 30.000 Euro, wenn sich ein(e) Klient(in) an eine Beratungsstelle wendet.2 Nicht selten liegen die Verbindlichkeiten bei bis zu mehreren Hunderttau[1]send Euro. Kriminalität, Inhaftierung oder Suizidalität sind auch deshalb bei Spielern(inne)n nicht selten vor[1]kommende Problematiken.

Spätestens seit Corona und der damit einhergehenden monatelangen Schließung der Spielotheken und Spielbanken wurde das Thema Online-Glücksspiel öffentlich diskutiert. Passend dazu haben sich die Länder auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt.

Bei der Erarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wurden die Glücksspielforschung oder die Suchthilfe nicht beteiligt. Dennoch soll der Vertrag dazu dienen, das Entstehen einer Glücksspielsucht zu verhindern und Voraussetzungen für eine Suchtbekämpfung zu schaffen. Das Angebot an Glücksspielen soll begrenzt und illegale Glücksspiele sollen verhindert werden. Es soll der Spielerschutz gewährleistet sein und Sorge getragen werden, dass die angebotenen Glücksspiele ordnungsgemäß verlaufen. Und bei diesem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ganz neu: Das Geschäft mit Onlinespielen wird legalisiert. Was wird sich ändern?

Glücksspielmarkt wird liberalisiert

Der Glücksspielstaatsvertrag kommt einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes gleich. Ab sofort darf in allen Ländern virtuell an Automaten gespielt oder gepokert werden. Sportwetten sind jetzt ebenfalls legal möglich. Stiegen bereits in den vergangenen Jahren die Anteile derer, die eine Beratung wegen Problemen im Bereich des Online-Glücksspielens hatten, gab es in der Phase des Lockdowns eine weitere Zunahme. Inzwischen dürften gut ein Drittel der hilfesuchenden Spieler(innen) aus den Bereichen des Online-Glücksspiels und der Sportwetten stammen. Mit der Öffnung des Marktes gehen jetzt nahezu alle Fachleute aus dem Bereich der Beratung und Therapie für Glücksspieler(innen) von einer weiteren und noch deutlicheren Zunahme dieser Problematik aus. Es ist wahrscheinlich, dass Online-Glücksspiele weitaus risikoreicher sind, eine Sucht zu entwickeln. Die Verfügbarkeit rund um die Uhr und der einfache Zugang über alle digitalen Endgeräte sind die neuen Herausforderungen für Beratung und Therapie. Denn auch hier gilt, dass die Verfügbarkeit eines Suchtmittels wesentlichen Einfluss auf eine Suchtentstehung hat.

Illegal wird zu legal

Bisher illegal agierende Anbieter mit Sitz in Malta oder anderen Destinationen erhalten ohne Konsequenzen für ihr bisheriges Handeln aller Voraussicht nach Lizenzen für Onlinespiele und Sportwetten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass bisheriges kriminelles Handeln vollkommen ohne Konsequenzen für die zukünftige Lizenzvergabe bleiben soll. Strafzahlungen oder die Verweigerung von Lizenzen wären aus Sicht einer Regulierung im Sinne von Spielerschutz und Prävention die richtige Antwort. Wer bisher Glücksspiele in Deutschland über Umwege online möglich gemacht hat, sollte keine Lizenz erhalten.

Aufsichtsbehörde kommt zu spät zum Einsatz

Es wird eine Aufsichtsbehörde geben. Das ist beschlossen und sehr zu begrüßen. Der Glücksspielstaatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten, aber die wesentliche Instanz, die eine Regulierung überwachen soll, ist zu diesem Zeitpunkt nicht einsatzbereit. Das ist paradox. Es gibt weder Mitarbeiter(innen) noch einen konkreten Standort. Bekannt ist, dass die Behörde in Sachsen-Anhalt ansässig werden wird. Bis zum 31. Dezember 2022 bleiben die Zuständigkeiten aber in den Ländern. Das führt mit ziemlicher Sicherheit zur Fortsetzung des bereits hinlänglich bekannten Vollzugsdefizits im Bereich der Glücksspielregulierung. Aus fachlicher Sicht bleibt es bei der Forderung, dass die Behörde personell, finanziell und strukturell so ausgestattet sein muss, dass sie den hohen Anforderungen der Überwachung und Weiterentwicklung des Spielerschutzes nachkommen kann. Ein Dialog mit der Suchthilfe, der Forschung und Betroffenen wäre wünschenswert.

Werbung stachelt Wettbewerb an

Die Wirkung von Werbung ist psychologisch gut erforscht. Alle wissen, dass Werbung wirkt. Durch den Erhalt einer Lizenz, Glücksspiele anbieten zu können, wird den Anbietern gleichzeitig auch erlaubt, zu werben. Das wird prognostisch dazu führen, dass der Wettbewerb aufblüht und die Werbung der Anbieter, deren Zahl (aufgrund fehlender Begrenzung) noch nicht vor[1]auszusagen ist, zunimmt. Es wird um jeden Euro Einsatz gerungen werden. Für den Spielerschutz und um einer Suchtentwicklung vorzubeugen, wäre aber ein vollständiges Werbeverbot notwendig gewesen. Hier haben die Länder es versäumt, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag dazu beiträgt, besonders gefährdete Zielgruppen zu schützen. Insbesondere Jugendliche und sportaffine Personen werden in Zukunft Zielgruppe der Werbung sein. Trikotwerbung und die Pausenwerbung mit nicht mehr aktiven Sportstars bei Sportübertragungen dürften bereits heute jedem bekannt sein. Die Anstrengungen der Anbieter, Werbung noch intelligenter zu platzieren, werden steigen. Youtuber(innen), Influencer(innen) und Streamer(innen) werden von der Glücksspielindustrie bereits als Werbeplattformen für eine junge Zielgruppe eingesetzt. Auch über Computerspiele werden Anreize zum Glücksspiel gezielt gegeben, Stichwort Gaming und Gambling. Bekanntestes Beispiel ist das Spiel "Coin Master"

Die Anstrengungen der Politik, die Glücksspielprävention zu fördern, sind hingegen eher gering. Die Prävention hätte deutlicher in den Glücksspielstaatsvertrag einfließen müssen. Denkbar wäre zum Beispiel eine klar festgelegte Kostenbeteiligung aller Lizenznehmer(innen) zur Prävention gewesen. Mit mehr Geld wäre auch mehr wirksame Vorbeugung möglich. Diese wird in Zukunft dringend notwendig sein. Neue, auf den Onlinemarkt bezogene Präventionsangebote sind flächendeckend unverzichtbar.

Spielersperren als Pluspunkt

Es wird eine bundesweite Sperrdatei geben und diese Sperrdatei wird spielformübergreifend sein. Das ist ein echter Pluspunkt für den neuen Glücksspielstaatsvertrag. Endlich können sich Spieler(innen) in allen Bundesländern zentral sperren lassen. Das war bislang in den meisten Bundesländern nicht möglich. Der Zeitraum für die Sperre beträgt zukünftig mindestens drei bis zwölf Monate. Weshalb hier ein so kurzer Zeitraum (drei Monate) gewählt und angeboten wurde, erschließt sich aus suchttherapeutischer Sicht nicht. Dauert doch eine Stabilisierung aller Erfahrung aus Beratung und Therapie nach in der Regel deutlich länger.

Dass ein einfacher schriftlicher Antrag genügt, um eine Selbstsperre nach Ablauf der Mindestzeit zu beenden, ist ebenfalls nicht sinnvoll. Hier wäre es besser gewesen, darüber zu diskutieren, was der/die Betroffene vor der Aufhebung der Selbstsperre tun kann, um sich mit dem Grund der Sperre (Glücksspielsucht, Kontrollverlust, Überschuldung) auseinanderzusetzen. Eventuell wäre auch denkbar gewesen, dass die geplante Aufsichtsbehörde die dann bestehende Problematik einschätzt.

Für die Arbeit in Beratung und Therapie steht nun also das Instrument der Selbstsperre bundesweit zur Verfügung. Die neidischen Blicke nach Hessen, wo es eine solche Möglichkeit schon lange gab, sind damit bald vorbei. Die Beratungsstellen werden sicher in Zukunft Klient(inn)en auf diese Möglichkeiten hinweisen und sie dabei unterstützen. Interessant wird es sein, zu sehen, wie viele Menschen sich jährlich bundesweit sperren lassen werden. Daran könnten in Zukunft über einen zusätzlichen Parameter die Probleme mit Glücksspiel in Deutschland gemessen werden.

Verlustlimit ist sehr hoch

Die Aufsichtsbehörde führt in Zukunft eine Limitdatei. Dabei soll reguliert werden, dass Spieler(innen) bei unterschiedlichen Anbietern durch Onlinespielen maxi[1]mal 1000 Euro im Monat Verlust machen können. Eine gute Idee, um noch extremere Verluste, die es häufig gibt, zu vermeiden. Ein Verlustlimit von 1000 Euro monatlich ist allerdings extrem hoch gewählt und dürfte für viele Betroffene im Bereich des monatlichen Nettoeinkommens liegen. Hier sind existenzielle Probleme programmiert. Zusätzlich bezieht sich die zukünftige Limitdatei nur auf Onlinespiele. Ein und derselbe Spieler könnte nach einer Sperre für Onlinespiele terrestrisch (in Spielotheken) weiterzocken und seine Verluste steigern.

Die Limitdatei selbst ist technisch und rechtlich wohl eine der größten Herausforderungen für die zukünftige Aufsichtsbehörde. Es werden bereits Stimmen aus der Glücksspielforschung laut, die vermuten, dass diese Regelung jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte und der Gewinn für den Spielerschutz im Endeffekt nicht zum Tragen kommen wird.

Die Forderung nach einer Spielerkarte, mit der sich Spieler(innen) identifizieren können, gab es schon seit einigen Jahren für den terrestrischen Bereich des Glücksspiels. Diese Karte einzuführen und auf den Onlinebereich auszudehnen wäre zielführender gewesen.

Fazit: Mit heißer Nadel gestrickt

Gut gedacht - schlecht gemacht. So könnte das Fazit zum Glücksspielstaatsvertrag ausfallen. Übergreifend sind sich die Fachverbände, die Träger der Suchthilfe, die Betroffenenvertreter(innen) und die Glücksspielforschung einig, dass der Vertrag mit der heißen Nadel gestrickt wurde und viel Potenzial auf der Strecke geblieben ist. Es wurde unter dem Ausschluss der Fachöffentlichkeit gearbeitet und entschieden. Es ist davon auszugehen, dass es über Jahre hinweg ein weiter zunehmendes Vollzugsdefizit geben wird.

Suchthilfe und Prävention stehen vor einer noch nicht kalkulierbaren Herausforderung und sind gut beraten, sich auf die sich zunehmend veränderte Glücksspiellandschaft einzustellen. Vulnerable Zielgruppen sind Jugendliche, junge männliche Migranten und ein sportaffines Publikum. Smartphone, Tablet und PC werden sehr wahrscheinlich für Glücksspiele und Sportwetten in Zukunft mindestens in gleichem Maße genutzt wie Spielotheken und Sportwettbüros.

Den nachvollziehbaren finanziellen Interessen bezüglich der zu erwartenden Steuereinnahmen durch den nun legalisierten Online-Glücksspielmarkt hätte ein deutlich stärkeres Konzept zum Spielerschutz in den oben genannten Bereichen entgegengestellt werden können und müssen.


Anmerkungen

1. Siehe dazu Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Kurzlink: https://bit.ly/3dMWUfx , S.10

2. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2021. Lengerich: Pabst Science Publishers, S. 35.

Autor
Daniel Elsässer
Leiter der Psychosozialen Beratungsstelle für Suchtprobleme im Caritasverband Aschaffenburg

Quelle: https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2021/artikel/deutschland-bleibt-ein-paradies-fuer-gluecksspielanbieter?searchterm=gl%c3%bccksspiel

Im Januar 2021 bereicherte mit Frau Bärbel Wosilus nicht nur eine neue Kollegin das Team der Psychosozialen Beratungsstelle für Suchtprobleme, sondern auch ein neues Angebot des Caritasverbandes Aschaffenburg die regionalen Hilfsangebote: Das ambulant betreute Einzelwohnen für Menschen mit Suchterkrankung

Dieses steht suchtkranken, volljährigen Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung und soll eine selbstbestimmte Lebensführung und die aktive Teilnahme am Miteinander ermöglichen.

Das Ambulant Betreute Einzelwohnen ergänzt das bisherige Beratungsangebot der Suchtberatungsstelle um praktische Hilfen im Alltag und persönlichen Lebensumfeld. Auch findet eine Unterstützung bei der Bewältigung von Rückfall- und Krisensituationen statt.
Ziel der Betreuung ist es, das Überleben zu sichern und einen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität trotz Suchterkrankung zu leisten - zum Beispiel durch eine sinnvolle Tagesgestaltung und eine verbesserte Teilhabe an unserer Gesellschaft.
Die konkreten Inhalte des ambulant betreuten Einzelwohnens wie auch der Umfang richten sich dabei stets nach den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der oder des Einzelnen.

Bärbel Wosilus PortraitWir freuen uns besonders, dass mit Frau Wosilus eine in der Region bereits gut vernetzte Kollegin die ambulante Betreuung übernimmt, die neben langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen auch die nötige Empathie und Weitsicht mitbringt.
Somit kann von Beginn an eine stabile Basis entstehen, die sich durch Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit auszeichnet.


Weitere Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen erhalten Sie über den pdfFlyerABW2020.pdf
oder den direkten Kontakt zur Psychosozialen Beratungsstelle.

Ist Alkohol die Umarmung, die wir in diesen Tagen nicht bekommen?

Das Main-Echo Aschaffenburg führte bereits Ende November ein Interview mit Da­ni­el El­säs­ser, dem Lei­ter der Psy­cho­so­zia­len Be­ra­tungs­s­tel­le für Sucht­pro­b­le­me des Ca­ri­tas­ver­bands Aschaf­fen­burg. In diesem Gespräch beschreibt Elsässer deutlich die Ursachen für steigenden Konsum während der Pandemie, betont die Notwendigkeit von sozialem Umfeld und Beratungsdiensten und gibt zum Abschluss auch hilfreiche Tipps zur Kontrolle des eigenen Konsumverhaltens.

Den Arikel gibt es Online beim Main-Echo unter:

https://www.main-echo.de/regional/stadt-kreis-aschaffenburg/warum-mehr-menschen-in-der-pandemie-zu-alkohol-greifen-art-7174912

Heute wollen wir auf den bundesweiten Aktionstag Suchtberatung hinweisen, der unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung erstmalig am 04. November 2020 mit dem Motto "Kommunal wertvoll!" stattfindet.

Wie intensiv die Arbeit der Suchtberatung ist, zeigt auch der notwendige weitere Ausbau unserer Angebote hier in Aschaffenburg. Ab dem Jahr 2021 engagieren wir uns zusätzlich mit ambulant aufsuchenden Hilfen in der Region für Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Auch für Jugendliche und junge Erwachsene erweitern wir mit einem Gruppenangebot (FreD) unser bereits umfassendes Angebot maßgeblich.

Laut einer aktuellen Studie zum Konsumverhalten wurden während der Corona-Pandemie bzw. des Lockdowns größere Mengen und auch früher am Tag Alkohol getrunken. Bei den illegalen Drogen verändern sich riskante Konsummuster. Alkohol- und Drogenkonsum ist auch ein Seismograph für die Bewältigung persönlicher Krisen: Hier braucht es die Suchtberatung als Institution für zwischenmenschliche Rettungsschirme.

Die DHS macht gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden in einem Notruf_Suchtberatung aufmerksam und benennt zentrale Forderungen.

Ziel des Aktionstags Suchtberatung ist es, Suchtberatungsstellen und Politik in den Kommunen miteinander in einen Dialog zu bringen. Dabei soll mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen deutschlandweit auf die Dringlichkeit der Finanzierung und die Zukunftssicherung der Suchtberatungsstellen aufmerksam gemacht werden.

Denn:
Suchtberatung braucht eine stabile, kostendeckende und verlässliche Finanzierung. Sie ist systemrelevant und trägt nachweislich dazu bei, die Chronifizierung und Folgekosten von Abhängigkeitserkrankungen zu verringern. 

Zur Information: unsere Suchtberatung sucht Verstärkung. Hier können Sie sich bewerben.

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